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öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist von einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung (Bestellungskörperschaft) auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt. Bestellungskörperschaften sind z.B. die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Ingenieur- oder Architektenkammern sowie Bezirksregierungen oder Landesämter.

Ein Sachverständiger unterzieht sich einem anspruchsvollem Prüfungsverfahren hinsichtlich seiner persönlichen Eignung und seiner besonderen Sachkunde bevor und während der öffentlichen Bestellung.